Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der COFAG-Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Seiner Entscheidung hat der VfGH ein umfassenderes Verständnis des Begriffs „Verwaltung“ zugrunde gelegt als das bisher vielfach vertretene. Damit kam es zu einer Neudefinition des Verwaltungsbegriffs, die auch über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist. Welche Folgen diese Neudefinition nach sich zieht, soll im Rahmen dieses Beitrages behandelt werden.