Wenngleich die überwiegende Mehrheit der Staaten dieser Welt zumindest ihren eigenen Bürgern Meinungsäußerungsfreiheit verspricht, ist ihr Verständnis von den damit einhergehenden Verpflichtungen sehr unterschiedlich. Als Jedermannsrecht ist die freie Meinungsäußerung auch in Österreich verfassungsrechtlich verankert. Doch welche konkreten Pflichten hat sich der Staat dadurch auferlegt, und inwiefern muss oder darf er die Ausübung der Meinungsäußerungsfreiheit gewährleisten? Der vorliegende Beitrag versucht, den staatlichen Verantwortungsbereich hinsichtlich der Meinungsäußerungsfreiheit in Österreich im Spannungsfeld unterschiedlicher Gewährleistungspflichten anhand der einschlägigen Handlungs-, Duldungs- und Unterlassungspflichten des Staates auszuleuchten.

