Die vorliegende Untersuchung liefert einen Beitrag zur Rechtstatsachenforschung hinsichtlich der Entscheidungspraxis des VfGH in bundesstaatlichen Fragen. Behandelt werden Gesetzesanfechtungen gemäß Art 140 Abs 1 Z 2 und 3 B-VG, wonach Bundesgesetze auf Antrag einer Landesregierung, Landesgesetze auf Antrag der Bundesregierung zu prüfen sind. Im Ergebnis ist die Bundesregierung dabei deutlich erfolgreicher als die Länder.

