Ausgehend von der Kritik der Mikrosteuerung durch zu detaillierte inhaltliche Vorgaben in den Leistungsvereinbarungen geht der Beitrag der Frage nach, inwieweit durch Leistungsvereinbarungen Eingriffe in die Universitätsautonomie erfolgen könnten. Dabei wird das Spannungsverhältnis zwischen staatlicher Steuerung durch Leistungsvereinbarungen und universitärer Autonomie vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Konzeption der Universitätsautonomie und der Judikatur des VfGH analysiert.

