Abstract: Sozialversicherungsrecht und zunehmend weite Bereiche des Arbeitsrechts werden vom Gesetzgeber im Rahmen des öffentlichen Rechts geregelt. Damit ist auch das Sanktionensystem durch Verwaltungsstrafen Teil dieses Regelungsmodells. Die Verwaltungsstrafbehörden sowie die Landesverwaltungsgerichte sind damit in zunehmendem Ausmaß mit Verwaltungsstrafverfahren befasst, deren Vorfragen komplexe Fragen des materiellen Arbeitsrechts betreffen. Der vorliegende Beitrag prüft die Frage, ob und inwieweit der Gesetzgeber auf diese Spezialisierung auch in Bezug auf Zuständigkeiten und Organisation von Behörden und Gerichten reagieren sollte.