Abstract: Der vorliegende Aufsatz untersucht, ob die Abtretung von Forderungspositionen und Anteilsrechten an einer Gesellschaft gegen Entgelt durch das Land Steiermark nach steiermärkischem Landesverfassungsrecht als „Veräußerung von Landesvermögen“ zu werten ist und darum der Zustimmung des steiermärkischen Landtages bedarf.
Deskriptoren: Landesvermögen, Veräußerung von; Landtag; Zustimmungspflicht.