Abstract: Die Umsetzung des Fakultativprotokolls zur UN-Antifolterkonvention (OPCAT) hat die Volksanwaltschaft aufgewertet und ihr eine neue Rolle zugewiesen: Die Volksanwaltschaft wird nunmehr auch als Menschenrechtsagentur tätig. Was dies aber für ihren Prüfmaßstab bedeutet, wurde bisher wenig beleuchtet. Wie zu zeigen sein wird, hat die Befugnisausweitung für die Volksanwaltschaft weniger bewirkt als man auf den ersten Blick vermuten würde.