Im Fokus stehen die verschiedenen Haftungsfragen im Zusammenhang mit der medizinischen Ausbildung: Insbesondere behandelt werden die Haftung des Ausbilders, des Auszubildenden sowie der Ausbildungsstätte gegenüber Dritten. Darüber hinaus erörtert der Beitrag die Möglichkeit, bei Anleitungs- und Ausbildungsfehlern auch eine Haftung des Bundes nach dem AHG geltend zu machen.

