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OGH: Haftung wegen Verletzung des Schriftformgebots gem § 5 Abs 1 iZm der Wartefrist gem § 6 Abs 1 ÄsthOpG

Patientenrechte und PatientensicherheitWerner HauserJMG 2026, 145 Heft 2 v. 17.6.2026

Deskriptoren: Ästhetische Operation; Aufklärung; Schriftformgebot; Wartefrist; Wirksamkeit/Einwilligung.

Normen: § 5 Abs 1 ÄsthOpG, § 6 Abs 1 ÄsthOpG, § 6 Abs 2 ÄsthOpG, § 6 Abs 3 ÄsthOpG

Das Schriftformgebot des § 5 Abs 1 ÄsthOpG ist Ausdruck der Selbstbestimmung, so dass ein Verstoß dagegen zu einer mangelhaften Aufklärung der*des Patient*in führt, was – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen – Schadenersatzansprüche auslösen kann.

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