Deskriptoren: Ästhetische Operation; Aufklärung; Schriftformgebot; Wartefrist; Wirksamkeit/Einwilligung.
Normen: § 5 Abs 1 ÄsthOpG, § 6 Abs 1 ÄsthOpG, § 6 Abs 2 ÄsthOpG, § 6 Abs 3 ÄsthOpG
Das Schriftformgebot des § 5 Abs 1 ÄsthOpG ist Ausdruck der Selbstbestimmung, so dass ein Verstoß dagegen zu einer mangelhaften Aufklärung der*des Patient*in führt, was – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen – Schadenersatzansprüche auslösen kann.
