Der Zugang zu Gesundheitsleistungen für Drittstaatsangehörige stellt eine zentrale Herausforderung im europäischen Migrationsrecht dar. Dieser Beitrag beleuchtet, inwiefern Personen aus Drittstaaten, die nicht in einem EU-Mitgliedstaat krankenversichert sind, Anspruch auf medizinische Versorgung haben. Im Fokus stehen dabei aktuelle Entwicklungen durch das Migrations- und Asylpaket 2024 sowie unionsrechtliche Grundlagen und Regelungen zur Gesundheitsversorgung im Kontext von Migration.

