Deskriptoren: Produkthaftung; Beweislast; Beweiswürdigung; Beweiserleichterung; Indizienbeweis; Bruch einer Verhütungsspirale.
Normen: § 1 PHG, § 5 PHG, Art 4 der Richtlinie 85/374/EWG (Produkthaftungsrichtlinie)
Im Anwendungsbereich des PHG obliegt dem Kläger der Beweis des Produktfehlers. Die Frage, ob ein Indizienbeweis erbracht worden ist, ist eine solche der Beweiswürdigung, die vom OGH nicht überprüft werden kann.

