Deskriptoren: Vertretbare Rechtsansicht im Arzneimittelrecht; Vermarktungsschutz; Arzneimittel; Generikum.
Normen: VO (EG) 2004/726 Art 14 Abs 11, § 1 UWG
Der Oberste Gerichtshof hat bei der Auslegung von Rechtsmaterien, die nicht in die Kompetenz der ordentlichen Gerichte fallen, keine Leitfunktion. Dass Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu Bestimmungen des Verwaltungsrechts fehlt, deren Verletzung einem Mitbewerber vorgeworfen wird, begründet für sich allein noch keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 528 Abs 1 ZPO; ebensowenig die Tatsache, dass die zu lösenden Fragen in einer Vielzahl von Fällen auftreten.
