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OGH: Werberichtlinie für Zahnärzte

Public Health LawGeorg StreitJMG 2025, 173 Heft 2 v. 24.6.2025

Deskriptoren: Zahnärzte; Standesrecht; Werberichtlinien; Werbebeschränkung; Werbeverbote; Selbstanpreisung; marktschreierische Darstellung.

Normen: § 35 Abs 1 ZÄG, § 35 Abs 2 ZÄG, Werberichtlinien gemäß § 35 Abs 5 ZÄG, § 1 UWG, Art 10 Abs 2 EMRK

Zahnärzten ist (nur) eine unwahre, unsachliche, diskriminierende oder das Ansehen des Berufsstandes beeinträchtigende Anpreisung oder Werbung untersagt. Das Verbot der Selbstanpreisung nach den Werberichtlinien der Zahnärzte kommt nur bei aufdringlicher oder marktschreierischer Darstellung zur Anwendung.

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