Unsere Rechtsordnung und Rechtsausübung bedarf der Kommunikation, setzt auf Kommunikation und braucht Kommunikation. Menschen mit originären Behinderungen in der Kommunikationsausübung sehen sich aber einer unüberblickbaren Anzahl verschiedenartiger sozialrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Leistungssysteme gegenüber. Trotzdem sich Österreich zur UN-Behindertenkonvention bekennt, werden Umsetzungen, die ein lineares und einfaches System für Menschen mit originären Behinderungen bewerkstelligen würden, nicht gemacht. Am Beispiel der Notwendigkeit der Kommunikation und der kompetenzrechtlich verschlungenen Leistungspfade soll diese Problemzone hier überblicksartig iSe Problembewusstseins aufgerissen werden.

