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Digitale Kommunikationsfreiheit für Menschen mit Behinderungen – Ein Beitrag aus Anlass der Staatenprüfung der Umsetzung der UN-BRK in Österreich 2023 durch den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen in Genf

Public Health LawDr. Rainer Silbernagl**Dr. Rainer Silbernagl ist Lektor an der Universität Innsbruck und anderen Hochschulen sowie Referent (Berater) der Arbeiterkammer Tirol. Der Artikel gibt die Ansichten des Autors wieder. Stand: 28.1.2024; aufgrund des Jahresübertritts wurden bei den sozialversicherungsrechtlichen veränderbaren Werten noch jene aus 2023 angewendet.JMG 2024, 71 Heft 1 v. 21.3.2024

Unsere Rechtsordnung und Rechtsausübung bedarf der Kommunikation, setzt auf Kommunikation und braucht Kommunikation. Menschen mit originären Behinderungen in der Kommunikationsausübung sehen sich aber einer unüberblickbaren Anzahl verschiedenartiger sozialrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Leistungssysteme gegenüber. Trotzdem sich Österreich zur UN-Behindertenkonvention bekennt, werden Umsetzungen, die ein lineares und einfaches System für Menschen mit originären Behinderungen bewerkstelligen würden, nicht gemacht. Am Beispiel der Notwendigkeit der Kommunikation und der kompetenzrechtlich verschlungenen Leistungspfade soll diese Problemzone hier überblicksartig iSe Problembewusstseins aufgerissen werden.

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