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OGH: Bestand zwischen dem Verstorbenen und der letztwillig Bedachten nur ein sexuelles Verhältnis, so bleibt die letztwillige Verfügung auch dann aufrecht, wenn die Beziehung vor dem Tod endete

JudikaturAstrid Deixler-HübnerJEV 2025, 54 Heft 1 v. 8.4.2025

Deskriptoren: Wegfall der letztwilligen Verfügung nach Beendigung der Lebensgemeinschaft; letztwillige Verfügung zugunsten des Lebensgefährten; bloße Geschlechtsgemeinschaft ist keine Lebensgemeinschaft.

Normen: § 725 Abs 1 ABGB

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