Deskriptoren: Auslegung letztwilliger Verfügungen; Vermächtnis; Erbeinsetzung.
Normen: § 535 ABGB, § 553 ABGB, § 653 ABGB, § 656 ABGB, § 657 ABGB, § 658 ABGB, § 681 ABGB, § 683 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung befasste sich der Oberste Gerichtshof erneut mit der Frage der Auslegung letztwilliger Verfügungen. Im Mittelpunkt stand dabei die Abgrenzung, ob eine letztwillige Verfügung als Vermächtnis oder als Erbeinsetzung zu verstehen ist. Diese Fragestellung zählt zu den zentralen und zugleich anspruchsvollsten Herausforderungen des Erbrechts. Die Interpretation des letzten Willens eines Erblassers erfordert regelmäßig eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung. Der nachfolgende Beitrag soll die tragenden Erwägungen der Entscheidung darstellen.

