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OGH: Testamentarischer Erbe trotz Erbverzicht nach testamentarischer Bedenkung

JudikaturJohanna JutzJEV 2025, 51 Heft 1 v. 8.4.2025

Deskriptoren: Erbverzicht; testamentarischer Erbe; Erb- und Pflichtteilsverzicht; Erbfähigkeit; Auslegung eines Erbverzichtvertrages; letztwillige Verfügung.

Normen: § 551 ABGB, § 553 ABGB, § 914 ABGB, § 915 ABGB

Der Erbverzicht nach § 551 ABGB berührt nur das Anwartschaftsrecht des Erben auf die Erbschaft, nicht die Erbfähigkeit. Ein das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht umfassender Erbverzicht beseitigt nicht das testamentarische Erbrecht, auch nicht bei einer vor der Verzichtserklärung erfolgten testamentarischen Bedenkung.

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