Deskriptoren: Privatstiftung; Abberufung; Beirat; Begünstigte; Nebenvereinbarung; Nominierungsrecht.
Normen: § 9 PSG, § 10 PSG, § 14 PSG, § 27 PSG, § 40 PSG
Eine Nebenvereinbarung zwischen zwei Begünstigtenstämmen außerhalb der Stiftungsurkunde ist für die Beurteilung der Wirksamkeit nachfolgender Bestellungen von Beiratsmitgliedern nicht verbindlich.