Deskriptoren: Fruchtgenuss; Zuwendungsfruchtgenuss; Einkünftezurechnung; Vermietung.
Normen: § 2 EStG 1988
Weder vermittelt ein Zeitraum von einem Jahr eine rechtlich abgesicherte Position, die ein unternehmerisches Einwirken auf die Bewirtschaftung des Fruchtgenussobjekts ermöglicht, noch ist in der Übernahme und unveränderten Weiterführung eines bestehenden Mietverhältnisses eine Unternehmensinitiative zu erblicken.