§ 789 ABGB
OGH, 17.01.2023, 2 Ob 214/22t
[1] Die Streitteile sind Kinder der am * Mai 2018 verstorbenen Erblasserin. Die Verlassenschaft wurde dem Witwer an Zahlungs statt überlassen.
§ 789 ABGB
OGH, 17.01.2023, 2 Ob 214/22t
[1] Die Streitteile sind Kinder der am * Mai 2018 verstorbenen Erblasserin. Die Verlassenschaft wurde dem Witwer an Zahlungs statt überlassen.