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Feststellung des Erbrechts betreffend eine in Österreich gelegene Wohnung auf der Grundlage japanischen Rechts

RechtsprechungErbrechtOR Dr. phil Dr. iur. Helga Sprohar-HeimlichJEV 2023/8JEV 2023, 85 Heft 2 v. 31.8.2023

§ 28 Abs 1 IPRG

OGH, 17.01.2023, 2 Ob 243/22g

[1] Der am * 2011 verstorbene Erblasser war japanischer Staatsbürger und Eigentümer einer Eigentumswohnung in Wien, des einzigen inländischen Vermögens im Nachlass des Verstorbenen mit dem im Verlassenschaftsverfahren unstrittigen Wert von 26.000 EUR.

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