§ 781 Abs 2 Z 6 ABGB, § 938 ABGB
OGH, 13.12.2022, 2 Ob 184/22f
[1] Die Streitteile sind – neben einem weiteren Kind – die Töchter der 2018 verstorbenen Erblasserin. Ihr Nachlass wurde ihrem Ehemann als Alleinerben eingeantwortet. Die Pflichtteilsquote der Klägerin beträgt 1/9.