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Nacherbschaft auf den Überrest (hier bejaht) oder „volle“ Nacherbschaft?

RechtsprechungOR Dr. phil Dr. iur. Helga Sprohar-Heimlich , Dr. Martin MelzerJEV 2023/1JEV 2023, 24 Heft 1 v. 9.5.2023

§ 609 ABGB

OGH, 13.12.2022, 2 Ob 229/22y

[1] Der Erblasser hinterlässt seine Ehegattin sowie einen Sohn und eine Tochter. Mit wechselseitigem Testament vom * 2003 setzten der Erblasser und seine Ehegattin einander als Universalerben des gesamten Vermögens ein (Punkt II.). Punkt III. dieses Testaments lautet:

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