Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat sich in dem Erkenntnis vom 16.11.2021, Ro 2020/15/0015 mit der Abgrenzungsfrage zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung von Vermögensgegenständen beschäftigt. Das angesprochene Erkenntnis birgt nicht ausschließlich für den konkret darin behandelten Fall steuerrechtlich beachtenswerte Schlussfolgerungen. Vielmehr ist dieses als allgemein relevante Grundlagenentscheidung zu qualifizieren, welche auch der bisher in den aktuellen Einkommensteuerrichtlinien1 von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) verlautbarten Meinung widerspricht.