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Aktuelle Rechtsprechung zur Formgültigkeit von fremdhändigen letztwilligen Verfügungen und ihre Folgen

BeiträgeDDr. Katharina Müller , Dr. Martin MelzerJEV 2023, 10 Heft 1 v. 9.5.2023

Es gibt verschiedene Formen, wie man seinen letzten Willen erklären kann. Man kann außergerichtlich oder gerichtlich, schriftlich oder mündlich sowie schriftlich mit oder ohne Zeugen testieren. Für die einzelnen Arten gibt es jeweils unterschiedliche Formgebote, die letztendlich allesamt eine Warnfunktion für den letztwillig Verfügenden, und eine Beweisfunktion erfüllen. Dem Verfügenden soll bewusst sein, dass er durch die letztwillige Verfügung sein Vermögen nach seinem Tod aufteilt und seine Erklärungen dementsprechend weitreichende Konsequenzen haben. Die Formvorschriften sind zwingend einzuhalten. Wenn sie nicht eingehalten werden, ist die letztwillige Verfügung ungültig, und zwar auch dann, wenn die formungültige letztwillige Verfügung inhaltlich dem Willen des Verstorbenen entspricht.11 Gruber/Sprohar-Heimlich/Scheuba in Gruber/Kalss/Müller/Schauer, Erbrecht und Vermögensnachfolge2 (2018) § 17 Rz 53; siehe auch RS0012514. Dieser Beitrag setzt sich primär mit den Formvorschriften für fremdhändige Testamente auseinander und gibt einen Überblick über die aktuellen Entscheidungen des OGH.

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