Der OGH formulierte zuletzt zur Hinzurechnung gemischter Schenkungen beim Pflichtteil und zur Auslegung der Generalnorm des § 781 Abs 2 Z 6 ABGB überraschend neue Rechtssätze.1 Im Folgenden sollen die Schwierigkeiten dargelegt werden, die sich daraus für die Rechtsdurchsetzung ergeben. Anschließend werden grundsätzliche Überlegungen zur Auslegung und Systematik des § 781 ABGB zur Diskussion gestellt, um einer drohenden Aushöhlung des Pflichtteilsrechts entgegenzuwirken.