§ 141 AußStrG, § 132 AußStrG
OGH, 22.12.2021, 6 Ob 205/21x
[1] Die Aktiva des überschuldeten Nachlasses des am 22. 1. 2019 verstorbenen Betroffenen wurden im Verlassenschaftsverfahren dessen Gläubigern an Zahlungs statt überlassen. Erbantrittserkärungen wurden nicht abgegeben.