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Keine Akteneinsicht einer potentiellen Erbin in den Pflegschaftsakt, um Informationen zu erlangen, ob sie eine Erbantrittserklärung abgeben soll

RechtsprechungOR Dr. phil Dr. iur. Helga Sprohar-HeimlichJEV 2022/7JEV 2022, 69 Heft 2 v. 24.8.2022

§ 141 AußStrG, § 132 AußStrG

OGH, 22.12.2021, 6 Ob 205/21x

[1] Die Aktiva des überschuldeten Nachlasses des am 22. 1. 2019 verstorbenen Betroffenen wurden im Verlassenschaftsverfahren dessen Gläubigern an Zahlungs statt überlassen. Erbantrittserkärungen wurden nicht abgegeben.

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