§ 1 Abs 1 TEG
OGH, 25.01.2022, 4 Ob 214/21f
[1] Der österreichische Staatsbürger B* P* wurde 1957 in Vorarlberg geboren, wo er sich bis 2002 aufhielt. Er war seit 1984 bei der B* GmbH angestellt und zuletzt dort als Leiter der Personalverrechnung tätig. Dieses Dienstverhältnis wurde von B* P* per 31. März 2002 gekündigt. Kurz vor dem Ende des Dienstverhältnisses erhärtete sich der Verdacht, er habe sich als Leiter der Personalverrechnung unrechtmäßig bereichert bzw seinen Dienstgeber geschädigt. Im Rahmen des gegen ihn im April 2002 wegen § 153 Abs 1 und 2 zweiter Fall und § 133 StGB eingeleiteten Strafverfahrens ergab sich der Verdacht, dass der Gesamtschaden über eine Million EUR beträgt.