A. Problemaufriss
Unter dem Schlagwort der „Materiendiskussion“ versteht man in der Lehre die Auseinandersetzung mit der Frage, ob ein Rechtsanspruch gerichtlich im Zivilprozess oder im Außerstreitverfahren geltend zu machen ist.2 Die Behandlung einer Rechtssache im richtigen Rechtsweg stellt eine absolute Sachentscheidungsvoraussetzung dar3, weswegen die Wahl der falschen Verfahrensart bis zur Rechtskrafterlangung ergangener Entscheidungen4 zwingend die Vernichtung des gesamten bisherigen Verfahrensaufwands zur Folge hat.5 Dies stellt gerade in liechtensteinischen Stiftungsaufsichtssachen, die oft sehr kosten- und zeitaufwändig sind, ein großes Problem dar.