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Außerstreitverfahren oder Zivilprozess? – Die Problematik der Wahl des korrekten Verfahrensrechts bei der Durchsetzung von Ansprüchen betreffend liechtensteinische Stiftungen11Die vorliegende Abhandlung stellt eine modifizierte und stark gekürzte Fassung der im Sommer 2022 im GMG Verlag, Eschen, erschienenen Publikation „Die Frage nach dem richtigen Rechtsweg im Kontext des liechtensteinischen Stiftungsrechts – eine kritische Materiendiskussion unter besonderer Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung und Lehre“ dar, die der Autor als Abschlussarbeit seines LL.M.-Studiums „Familienunternehmen und Vermögensplanung“ an der Universität Wien verfasste. Rechtsprechung und Literatur finden sich bis Jänner 2022 berücksichtigt. Frau Vanessa Kranjec danke ich für ihr aufmerksames und fachkundiges Korrektorat.

BeiträgeDr. iur. Christian GeisselmannJEV 2022, 56 Heft 2 v. 24.8.2022

A. Problemaufriss

Unter dem Schlagwort der „Materiendiskussion“ versteht man in der Lehre die Auseinandersetzung mit der Frage, ob ein Rechtsanspruch gerichtlich im Zivilprozess oder im Außerstreitverfahren geltend zu machen ist.22Vgl etwa Mayr, Reform, 17, lSp. Die Behandlung einer Rechtssache im richtigen Rechtsweg stellt eine absolute Sachentscheidungsvoraussetzung dar33Vgl Kodek/Mayr, Zivilprozessrecht, Rz 134 u 478., weswegen die Wahl der falschen Verfahrensart bis zur Rechtskrafterlangung ergangener Entscheidungen44Vgl Rechberger/Simotta, Zivilprozessrecht, 270; Klicka/Rechberger, § 1 Rz 7; Motal, § 1 Rz 10; Kodek, § 1 Rz 163 u 167, sowie Kodek/Mayr, Zivilprozessrecht, Rz 134. zwingend die Vernichtung des gesamten bisherigen Verfahrensaufwands zur Folge hat.55Vgl Mayr, § 22a, Rz 17.3. Dies stellt gerade in liechtensteinischen Stiftungsaufsichtssachen, die oft sehr kosten- und zeitaufwändig sind, ein großes Problem dar.

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