Der Oberste Gerichtshof beschäftigt sich in seiner Entscheidung 2 Ob 63/21k mit einigen Aspekten rund um das gesetzliche Pflegevermächtnis nach §§ 677 f ABGB. Dieses soll die finanzielle Abgeltung von Pflegeleistungen naher Angehöriger im Verlassenschaftsverfahren gewährleisten (ErläutRV 688 BlgNR XXV. GP 16 f). In der vorliegenden Entscheidung wurde die Frage aufgeworfen, ob eine auf Abgeltung der Pflegeleistungen gerichtete Vereinbarung zwischen pflegender Person und Erblasser dem Entstehen eines Pflegevermächtnisses entgegensteht. Eine Folgefrage war jene nach der richtigen Bemessung der Höhe von Pflegevermächtnissen.