§ 725 ABGB
OGH, 05.08.2021, 2 Ob 76/21x
[1] Im Verfahren über das Erbrecht nach dem 2018 verstorbenen Erblasser stehen einander seine Adoptivtochter (Erstantragstellerin) und seine frühere Ehegattin (Zweitantragstellerin) gegenüber. Beide gaben unbedingte Erbantrittserklärungen ab. Strittig ist, ob ein zugunsten der Zweitantragstellerin errichtetes Testament nach § 725 Abs 1 ABGB durch die Scheidung aufgehoben wurde.