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§ 725 Abs 1 Satz 1 ABGB (im Zweifel Aufhebung eines Testaments mit Scheidung etc) erfasst auch vor Eingehen der Ehe etc errichtete letztwillige Verfügungen

Rechtsprechung – ErbrechtOR Dr. phil Dr. iur. Helga Sprohar-Heimlich , Mag. Alexander WibiralJEV 2021/20JEV 2021, 184 Heft 4 v. 15.12.2021

§ 725 ABGB

OGH, 05.08.2021, 2 Ob 76/21x

[1] Im Verfahren über das Erbrecht nach dem 2018 verstorbenen Erblasser stehen einander seine Adoptivtochter (Erstantragstellerin) und seine frühere Ehegattin (Zweitantragstellerin) gegenüber. Beide gaben unbedingte Erbantrittserklärungen ab. Strittig ist, ob ein zugunsten der Zweitantragstellerin errichtetes Testament nach § 725 Abs 1 ABGB durch die Scheidung aufgehoben wurde.

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