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Die Abberufung des Beirats der Privatstiftung aus wichtigem Grund

KurzbeiträgePaul LindJEV 2021, 181 Heft 4 v. 15.12.2021

Der Oberste Gerichtshof befasst sich in der Entscheidung 6 Ob 93/21a erstmals mit der Abberufung des Beirats einer Privatstiftung aus wichtigem Grund und trifft dazu insb folgende Aussagen:

Die Abberufung von Mitgliedern des Beirats einer Privatstiftung im Verfahren gem § 27 Abs 2 PSG richtet sich nach denselben Grundsätzen wie jene von Mitgliedern des Stiftungsvorstands.

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