vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anmerkungen zur Höhe des Aufwandersatzes im Ablebensfall des Unterpächters gemäß KlGG

KurzbeiträgeMag. Andrea BayerJEV 2021, 174 Heft 4 v. 15.12.2021

§ 15 Kleingartengesetz enthält als eine Form der Sonderrechtsnachfolge das Eintrittsrecht bestimmter Personen in den Unterpachtvertrag eines Verstorbenen mit dem Generalpächter. Dieser Eintrittsberechtigte setzt den Vertrag fort, hat allerdings als Gegenleistung den Wert der notwendigen und nützlichen Aufwendungen der kleingärtnerischen Nutzung des vormaligen Unterpächters, der Verlassenschaft beziehungsweise den Erben zu ersetzen (Aufwandersatz, Entschädigungsanspruch). Fraglich ist hierbei mit welcher Höhe dieser Aufwandersatz in die Verlassenschaft aufzunehmen ist und welche Ansprüche in der Verlassenschaft zu berücksichtigen sind.`

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!