Im vorliegenden Beitrag soll aus Anlass aktueller Reformvorhaben der Blick auf die erbrechtliche Verjährung geworfen werden und insb ein Überblick über den Beginn der kurzen Verjährungsfrist nach § 1487a ABGB gegeben werden. Im zweiten Teil setzt sich der Beitrag mit den möglichen Auswirkungen des Reformvorhabens auf die Bestimmungen über die erbrechtliche Verjährung auseinander.