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Privatstiftung und Pflichtteilsrecht nach der Erbrechtsreform 2015 - der "neue" Rechtsrahmen zur Berücksichtigung stiftungsnaher Transaktionen

AufsätzeMag. Christoph Klampfl, LL.M.JEV 2015, 120 Heft 4 v. 5.1.2016

Die Privatstiftung bietet einem Stifter und Erblasser ein vielseitiges Instrument zur Planung und Durchführung einer Vermögens-, insbesondere auch einer Unternehmensnachfolge. Die Einbringung von Vermögen in eine Privatstiftung ermöglicht die langfristige Einbettung des Vermögens in einen Regelungsrahmen, der vom Stifter federführend gestaltet ist. Der Stifter kann auf diese Weise den Zusammenhalt des Vermögens gewährleisten sowie durch Gestaltung von Begünstigtenregelung und Stiftungs-Governance die generationsübergreifende Teilhabe der Familie am Unternehmenserfolg und an der Unternehmensführung bestimmen und sicherstellen.

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