Die Erbrechtsnovelle 2015 (BGBl I Nr 87/2015) eröffnet mit Inkrafttreten am 1.1.2017 die Möglichkeit der Stundung des Pflichtteilsanspruches ohne Zustimmung der Pflichtteilsberechtigten. Bereits im Vorfeld des Gesetzeswerdungsprozesses wurde dieses Instrument begrüßt, da es dem Testator eine größere Bandbreite an Gestaltungsmöglichkeiten bei Übertragung bestimmter Vermögensbestandteile ermöglicht. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die §§ 766 ff ABGB geben und mögliche Ausgestaltungsspielräume darstellen.