1. Erbrecht und Gesellschaftsrecht
Die Rechtsfrage der Rechtsnachfolge im Eigentum an den Aktien einer Gesellschaft bildet ein anschauliches Beispiel für das Zusammenspiel von Erbrecht und Gesellschaftsrecht. Das Gesellschaftsrecht als Sachrecht formt die Vermögensgegenstände des Erblassers aus, dh es hängt vom Gesellschaftsrecht ab, ob der gesellschaftsrechtliche Vermögensgegenstand Aktie überhaupt übertragbar ist. Das Erbrecht selbst sorgt für die Weiterleitung des Eigentums vom Erblasser an die Erben, dh übernimmt dabei die Transportfunktion1) für jeden einzelnen Gegenstand. Mit der Transportfunktion geht die Verteilungsfunktion des Erbrechts einher, dh das Erbrecht bestimmt nicht nur, wie das Vermögen übertragen wird (Prozedere), sondern auch an wen.