Das Erbrecht zählt nicht zu den Materien, denen bisher die besondere Aufmerksamkeit des Gesetzgebers der Europäischen Union gegolten hat. Dies hat sich jüngst geändert. Nach längeren Vorarbeiten, die sich bereits auf eine von der Kommission beim Deutschen Notarinstitut in Auftrag gegebene Studie über das internationale Erbrecht in der EU1) sowie auf das 2005 veröffentlichte Grünbuch Erb- und Testamentsrecht2) zurückführen lassen3), liegt nunmehr das fertige Produkt vor: Es handelt sich um die europäische Erbrechts-Verordnung vom 4. Juli 20124).