am 27.7.2012 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die europäische Erbrechts-Verordnung veröffentlicht. Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu erleichtern, sollen mit dieser Verordnung die Hindernisse für den freien Verkehr von Personen, denen die Durchsetzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit einem Erbfall mit grenzüberschreitendem Bezug derzeit noch Schwierigkeiten bereitet, ausgeräumt werden. Hierzu werden einerseits das internationale (Erb-)Privatrecht und die internationale Zuständigkeit der Gerichte in Erbsachen angeglichen und andererseits die Anerkennung und Durchsetzung von erbrechtsbezogenen Entscheidungen und sonstigen Dokumenten, die von den zuständigen Einrichtungen eines Mitgliedstaats erstellt wurden, in den jeweils anderen Mitgliedstaaten erleichtert. Auch wenn sich die Verordnung erst auf die Rechtsnachfolge von Personen, die am 17.8.2015 oder danach verstorben sind, bezieht, wird im Beitrag von Schauer schon jetzt gezeigt, wie tief diese Erbrechts-VO in das bestehende Recht eingreift und in welchen Bereichen Rechtsprechung und Lehre noch vor großen Herausforderungen stehen.