Privatstiftungen eignen sich in besonderer Weise als Instrument der Vermögensweitergabe. Seit 1993 wurden etwa 3.300 Privatstiftungen im Firmenbuch eingetragen, viele davon mit dem Ziel das vorhandene Vermögen langfristig und über mehrere Generationen hinweg zusammenzuhalten und abzusichern. Um diese langfristige Vermögenserhaltung zu gewährleisten, bedarf es sowohl bei der Gründung der Privatstiftung als auch bei der laufenden Anpassung an geänderte gesetzliche oder persönliche Rahmenbedingungen einer gründlichen Beratung. Ein besonderer Beratungsbedarf besteht hinsichtlich der Gestaltung der Privatstiftung für die Zeit nach dem Ableben des (Erst)Stifters.