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Fälschung ausländischer Lenkerberechtigungen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2026, 260 Heft 4 v. 26.5.2026

§ 224 StGB, § 1 Abs 4 FSG

Existiert keine gesetzliche oder staatsvertragliche Gleichstellung von ausländischen Führerscheinen mit inländischen öffentlichen Urkunden, fallen sie nicht in den Anwendungsbereich des § 224 StGB. Nach § 1 Abs 4 S 1 FSG sind nur von einer zuständigen Behörde eines EWR-Staats erteilte Lenkberechtigungen inländischen Lenkberechtigungen gleichgestellt.

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