§ 63 Abs 1 StPO, § 67 Abs 7 StPO, § 194 StPO, § 195 Abs 2 StPO
Kommt dem Verfahrenshilfeantrag des Fortführungswerbers Unterbrechungswirkung zu (§ 67 Abs 7 iVm § 63 Abs 1 StPO), gilt diese auch für die Dreimonatsfrist des § 195 Abs 2 StPO.
§ 63 Abs 1 StPO, § 67 Abs 7 StPO, § 194 StPO, § 195 Abs 2 StPO
Kommt dem Verfahrenshilfeantrag des Fortführungswerbers Unterbrechungswirkung zu (§ 67 Abs 7 iVm § 63 Abs 1 StPO), gilt diese auch für die Dreimonatsfrist des § 195 Abs 2 StPO.
