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Zum Erfolgsort iS des § 5c Abs 3 EO bei einem österreichweit online abrufbaren Titelverstoß

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2026, 258 Heft 4 v. 26.5.2026

§ 4 EO, § 5c Abs 2 EO, § 5c Abs 3 EO, § 44 Abs 1 JN, § 92b JN

Der Wahlgerichtsstand des § 5c Abs 3 EO ist auf reine Binnenfälle anwendbar. Zwar zielt diese Bestimmung primär auf den Fall des fehlenden Gerichtsstands des Verpflichteten im Inland ab, sie ist aber nicht darauf beschränkt.

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