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„Objektive Kenntnis“ des anspruchsbegründenden Sachverhalts iS des § 1489 ABGB*)*)Unsere Befassung mit der Thematik geht auf die Tätigkeit als Rechtsgutachter bzw Rechtsvertreter in dieser Causa zurück; OGH 22.07.2025, 4 Ob 156/24f, abgedruckt in diesem Heft der JBl 2025, 591. Hervorhebungen in wörtlichen Zitaten stammen, soweit nicht gegenteilig ausgewiesen, von uns.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger , RA Dr. Johannes LehnerJBl 2025, 553 Heft 9 v. 16.10.2025

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