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JBl Inhaltsverzeichnis Heft 5/2024

Heft 5 v. 28.5.2024

​​Aufsätze

  1. ​ Mayr, Die Anfechtungsbeschränkung nach § 45 JN
  2. ​ Nunner-Krautgasser, Freie Bewertung des Streitgegenstandes gemäß § 56 Abs 2 JN und Rechtsschutz des Beklagten
  3. ​ Zöchling-Jud, Rudolf Welser †

​​Rechtsprechung

  1. ​
    1. ​ Verfassungsgerichtshof
    2. ​ Rechtsberatung durch die BBU GmbH nicht hinreichend unabhängig
  2. ​
    1. ​ Ordentliche Gerichte
    2. ​
      1. ​ »Zivilsachen
      2. ​ Wirkung eines Verstoßes gegen ein Bestreitungsverbot durch gesetzlichen Vertreter zulasten der wirksam vertretenen Kinder
      3. ​ Keine Anwendung des AnerbenG im Verlassenschaftsverfahren bei einen Erbhof betreffender Schenkung auf den Todesfall nach dem ErbRÄG 2015
      4. ​ Ersatz des Schockschadens Dritter, die nicht als nahe Angehörige anzusehen sind, nur bei „qualifizierter Unfallbeteiligung“
      5. ​ Burtscher, Regress des Gebäudeversicherers gegen leicht fahrlässig handelnden Mieter, auf den die Versicherungsprämien abgewälzt wurden, ausgeschlossen (Judikaturänderung)
      6. ​ Klicka, Umfang der Sperrwirkung der Zurücknahme der Klage gegen einen GesbR-Gesellschafter unter Anspruchsverzicht im Verhältnis zur Klage aus demselben Vertrag gegen alle GesbR-Gesellschafter als Solidarschuldner
    3. ​
      1. ​ »Strafsachen
      2. ​ Suchtmitteldelinquenz und Sexualdelikt – gleiche schädliche Neigung
      3. ​ Kier, Kein subjektives Recht auf Verfahrenstrennung – auch nicht „als präventive Maßnahme“ zum Schutz von Grundrechten
  3. ​
    1. ​ Verwaltungsgerichtshof
    2. ​ Recht auf Kopien

​​Korrespondenz

  1. ​ Brunner, Die Schenkung auf den Todesfall im AnerbenG – Korrespondenz zu OGH 2 Ob 107/23h

​​Literatur

  1. ​ König, Garber, Thomas / Simotta, Daphne-Ariane (Hg): EO – Exekutionsordnung.
  2. ​ Murko, Wilhelmer, Hermann: Berufshaftpflichtversicherung. Zur Haftungsvorsorge rechts- und wirtschaftsberatender Berufe.
  3. ​ Wielinger, Kneihs, Benjamin / Lienbacher, Georg (Hg): Rill-Schäffer-Kommentar Bundesverfassungsrecht.
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