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Freie Bewertung des Streitgegenstandes gemäß § 56 Abs 2 JN und Rechtsschutz des Beklagten

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Bettina Nunner-KrautgasserJBl 2024, 292 Heft 5 v. 28.5.2024

Die freie Bewertung eines (nicht von Vornherein in der Zahlung eines Geldbetrags bestehenden) Streitgegenstandes gemäß § 56 Abs 2 JN durch den Kläger kann den Rechtsschutz des Beklagten massiv beeinträchtigen: Denn sowohl eine übermäßig hohe als auch eine übermäßig niedrige Bewertung hat ganz erheblichen Einfluss auf die faktischen Möglichkeiten der Rechtsverfolgung, dies nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Rechtsmittelzulässigkeit. Im folgenden Beitrag1)1)Dieser Beitrag basiert auf einem Rechtsgutachten im Auftrag von RPCK Rastegar Panchal. Mein Dank gilt Herrn RA Dr. Keyvan Rastegar, LL.M. (Harvard) und seinem Team für das Zurverfügungstellen ihrer Vorarbeiten. werden insbesondere Probleme einer Unterbewertung aufgezeigt und Lösungsmöglichkeiten dargelegt.

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