§ 10 FAGG, § 18 FAGG
Liegen die kumulativen Voraussetzungen des § 18 Abs 1 Z 1 FAGG nicht vor, kann der Verbraucher – innerhalb der Rücktrittsfrist – selbst nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung noch vom Vertrag zurücktreten.
§ 10 FAGG, § 18 FAGG
Liegen die kumulativen Voraussetzungen des § 18 Abs 1 Z 1 FAGG nicht vor, kann der Verbraucher – innerhalb der Rücktrittsfrist – selbst nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung noch vom Vertrag zurücktreten.