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Rechtsmissbrauch beim Rücktritt nach dem FAGG vom Maklervertrag?

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2023, 322 Heft 5 v. 25.5.2023

§ 10 FAGG, § 18 FAGG

Liegen die kumulativen Voraussetzungen des § 18 Abs 1 Z 1 FAGG nicht vor, kann der Verbraucher – innerhalb der Rücktrittsfrist – selbst nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung noch vom Vertrag zurücktreten.

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