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Keine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren bei Schadenersatzansprüchen des Bestandgebers nach § 1111 ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2023, 320 Heft 5 v. 25.5.2023

§ 1111 ABGB, §§ 1489 S 2 ABGB

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