§ 1486 ABGB, § 150 VersVG
Im Fall einer Anspruchskonkurrenz genügt für die Gewährung des Haftpflichtversicherungsschutzes, dass einer der Ansprüche oder eine Rechtsgrundlage eines einheitlichen
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§ 1486 ABGB, § 150 VersVG
Im Fall einer Anspruchskonkurrenz genügt für die Gewährung des Haftpflichtversicherungsschutzes, dass einer der Ansprüche oder eine Rechtsgrundlage eines einheitlichen
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