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Wiederaufleben der ursprünglichen Verpflichtung nach Rücktritt vom Vergleich

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2023, 173 Heft 3 v. 20.3.2023

§ 918 ABGB, § 1376 ABGB

Ein Rücktritt nach § 918 ABGB von einem noch nicht in das Erfüllungsstadium getretenen Vergleich mit Novationswirkung lässt die ursprüngliche Verpflichtung wieder aufleben, sofern die konkrete Absicht der Vertragsparteien nicht das Gegenteil ergibt.

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